Rechnung & Finanzen
Stornorechnung: korrigieren, ohne die Buchhaltung zu beschädigen
Aktualisiert: 27.7.2026
Eine festgeschriebene Rechnung lässt sich in Umzo nicht bearbeiten und nicht löschen — das ist kein Mangel, sondern GoBD-Pflicht: Einmal erteilte Rechnungen müssen unveränderbar bleiben. Korrigiert wird kaufmännisch sauber, so wie es auch Ihr Steuerberater erwartet.
Der Korrektur-Ablauf
- „Stornieren” auf der falschen Rechnung: Umzo erzeugt automatisch die Stornorechnung — eine eigene Rechnung mit eigener fortlaufender Nummer und exakt negativen Beträgen, verknüpft mit dem Original. Beide zusammen ergeben null.
- Die Abrechnung des Auftrags wird wieder frei — korrigieren Sie dort die Werte (Menge, Preis, Position).
- Neue Rechnung erstellen und festschreiben — sie bekommt die nächste Nummer.
- Beide Dokumente (Storno + neue Rechnung) an den Kunden senden; höflich funktioniert das in einer E-Mail.
Ergebnis im Nummernkreis: R-2026-0041 (falsch) → R-2026-0042 (Storno) → R-2026-0043 (richtig). Lückenlos, nachvollziehbar, prüfungssicher.
Typische Fälle
- Zahlendreher oder falsche Menge → kompletter Ablauf wie oben.
- Kunde bekommt nachträglich Rabatt → Storno + neue Rechnung mit dem vereinbarten Betrag.
- Rechnung an den falschen Kunden → Storno; neue Rechnung auf dem richtigen Auftrag.
- Rechnung war nur ein Entwurf? Entwürfe haben keine Nummer und dürfen einfach gelöscht werden — Storno ist erst nach dem Festschreiben nötig.
Was mit den Zahlungen passiert
Bereits erfasste Zahlungen bleiben dokumentiert. Bei Überzahlung durch die Konstellation markiert Umzo das deutlich — ob Sie erstatten oder mit der neuen Rechnung verrechnen, bleibt Ihre kaufmännische Entscheidung.
Grundsatz zum Merken: In Umzo wird nie „schnell was an der Rechnung geändert”. Genau deshalb übersteht Ihre Buchhaltung jede Betriebsprüfung.
Frage noch offen?
Dann zeigen wir es Ihnen persönlich — in einer Demo an Ihrem eigenen Ablauf, oder Sie schreiben uns direkt.