Rechtliches · Fassung 2026-09
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software Umzo (Umzo-SaaS-AGB)
Fassung 2026-09. Diese Fassung gilt für Verträge, die ab ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für einen bereits bestehenden Vertrag wird sie erst wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt; bis dahin gilt die zuletzt zugestimmte Fassung (§ 18). Fassungsbezeichnung, Zeitpunkt und zustimmende Person werden dokumentiert. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage in Textform bereit.
Anbieter: ChinqDev, Inhaber Veljko Lazovic, Einzelunternehmen (Betreiber der Software Umzo), Ostring 7, 63110 Rodgau, Deutschland · info@umzo.cloud · support@umzo.cloud · vollständige Angaben im Impressum.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Überlassung der Software Umzo zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen. Für die gesondert angebotene Leistung „Website & SEO“ gelten die Umzo-Webseitenbedingungen; § 15 regelt allein das Verhältnis beider Verträge zueinander.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird Umzo nicht angeboten. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(3) Feststellung zur Verbrauchereigenschaft: Da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden, liegt kein Verbrauchervertrag vor. Die verbraucherschützenden Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312g, 355 BGB), die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern einschließlich der Schaltflächenbezeichnung nach § 312j Abs. 3 BGB sowie die Pflicht zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB finden auf Verträge nach diesen AGB keine Anwendung. Eine Widerrufsbelehrung wird daher nicht erteilt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht und die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Anbieters in Textform.
(5) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Die Benutzeroberfläche der Software ist deutschsprachig.
(6) Soweit in diesen AGB Textform verlangt wird, genügt § 126b BGB; eine E-Mail an die jeweils angegebene Adresse reicht aus.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Umzo ist eine mandantenfähige Anwendung für Umzugsunternehmen, die die betrieblichen Kernprozesse abbildet: Anfrage, Angebot einschließlich Volumenkalkulator und Besichtigung, Auftrag und Touren, Disposition, Arbeitsschein auf dem Mobilgerät, Rechnung, Zahlung und Mahnwesen sowie die begleitenden Bereiche Kundenverwaltung, Personal, Finanzen, Dokumente und Auswertungen. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (§ 5).
(2) Der Anbieter stellt die Software zur Nutzung über das Internet bereit und betreibt sie auf von ihm betriebenen Servern in Deutschland. Ein Erwerb der Software, ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes oder auf eine Installation beim Kunden besteht nicht; hiervon ausgenommen ist ausschließlich die Enterprise-Zusatzleistung „Datenspeicherort“ nach § 14.
(3) Die Nutzung ist über drei Zugangswege möglich, die denselben Datenbestand verwenden und funktionsgleich sind: die Web-Anwendung für das Büro unter app.umzo.cloud, die mobile Anwendung (PWA) für Einsatzkräfte und den Aufnahme-Modus unter m.umzo.cloud sowie die Umzo Desktop-App (Windows/macOS), die ausschließlich im Paket Enterprise zur Verfügung steht (§ 14).
(4) Eine öffentliche Programmierschnittstelle (API) ist nicht Vertragsgegenstand. Sie ist in keinem Paket enthalten und wird nicht zugesagt.
(5) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und spielt Aktualisierungen ohne gesonderte Ankündigung ein. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Einschränkung einer vom Kunden genutzten und im gebuchten Paket enthaltenen Funktion, kündigt der Anbieter dies in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Der jeweils ausgelieferte Stand ist im Versionsverlauf dokumentiert.
(6) Abgrenzung der Verantwortung: Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur für die digitalen Geschäftsprozesse des Kunden bereit. Vertrags-, Hinweis- und Informationstexte gegenüber Endkunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern des Kunden werden vom Kunden selbst bereitgestellt und verantwortet (§ 8 Abs. 3). Eine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung schuldet der Anbieter nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Einführungsphase (bis zum 01.11.2026). Die Selbstregistrierung über die Website ist in diesem Zeitraum abgeschaltet. Der Zugang wird nach einer Demonstration persönlich eingerichtet: Der Kunde erhält vom Anbieter ein Angebot in Textform; der Vertrag kommt mit dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande. Anschließend legt der Anbieter das Konto des Kunden an und übermittelt die Zugangsdaten; ein zunächst vergebenes Kennwort ist bei der ersten Anmeldung zu ändern.
(2) Selbstregistrierung (nach Freischaltung). Sobald der Anbieter die Selbstregistrierung freischaltet, legt der Kunde sein Konto über das Formular auf umzo.cloud an. Die Registrierung ist ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags über die unentgeltliche Testphase (§ 4). Der Kunde erhält eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungslink, der 24 Stunden gültig ist; der Vertrag über die Testphase kommt mit der Bestätigung durch den Kunden zustande, und die Testphase beginnt mit diesem Zeitpunkt.
(3) Ein entgeltlicher Vertrag kommt in beiden Fällen erst mit der ausdrücklichen Buchung eines Pakets zustande. Vor der Buchung entstehen dem Kunden keine Zahlungspflichten.
(4) Verträge über das Paket Enterprise sowie über die Leistung „Website & SEO“ (§ 15) werden individuell geschlossen; diese AGB gelten insoweit ergänzend zu den Individualvereinbarungen, die im Widerspruchsfall vorgehen.
(5) Der Anbieter dokumentiert die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB mit Fassungsbezeichnung, Zeitpunkt und zustimmender Person (§ 18 Abs. 3). Die jeweils gültige Fassung ist unter umzo.cloud/agb abrufbar.
§ 4 Testphase
(1) Richtet der Anbieter eine Testphase ein, ist diese unentgeltlich und unverbindlich. Sie dauert 7 Tage ab ihrem Beginn (Absatz 2). Zahlungsdaten sind für die Testphase nicht erforderlich. Aus der Testphase entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags.
(2) Die Testphase beginnt bei Selbstregistrierung mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse (§ 3 Abs. 2), bei persönlicher Einrichtung mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter.
(3) Umfang. In der Testphase steht der Funktionsumfang des Pakets „Leitung“ zur Verfügung, begrenzt auf drei Büro-Zugänge und drei Standorte. Die Funktionen „Eigene Domain“ und „Google-Bewertungen“ sind in der Testphase nicht enthalten. Im Übrigen arbeitet die Software mit echten Daten: erzeugte Dokumente tragen keinen Testvermerk, E-Mails werden tatsächlich versendet.
(4) Ende der Testphase. Bucht der Kunde bis zum Ablauf der Testphase kein Paket, wird das Konto auf Lesezugriff umgestellt: Vorhandene Daten bleiben vollständig sichtbar und über die in § 12 genannten Ausgaben abrufbar; neue Daten können nicht mehr angelegt und bestehende nicht mehr geändert werden. Der Lesezugriff besteht bis zur Löschung nach Absatz 5 fort.
(5) Löschung. Wird kein Paket gebucht, löscht der Anbieter Konto und Daten am 90. Tag nach Beginn der Testphase vollständig; aus den Sicherungen nach § 9 Abs. 4 entfallen sie mit deren Ablauf spätestens 30 Tage später. Er weist hierauf spätestens sieben Tage zuvor — am 83. Tag nach Beginn der Testphase — per E-Mail an die hinterlegte Administrator-Adresse hin. Bucht der Kunde vor der Löschung ein Paket, wird der volle Zugriff auf den vorhandenen Datenbestand unmittelbar wiederhergestellt.
(6) Klarstellung zu den Fristen. Aus den Absätzen 4 und 5 folgt: Der Lesezugriff beginnt am 8. Tag nach Beginn der Testphase und dauert bis zur Löschung an. Die in § 13 Abs. 5 genannte Frist von 14 Tagen betrifft ausschließlich die Karenzzeit nach Kündigung eines entgeltlichen Vertrags und gilt für die Testphase nicht.
(7) Je Kunde wird eine Testphase eingerichtet. Der Anbieter setzt technische Maßnahmen gegen missbräuchliche Mehrfachanlagen ein (Sperrliste für Wegwerf-E-Mail-Adressen, Zugriffsbegrenzungen, Formularschutz). Eine erneute Testphase für dasselbe Unternehmen bedarf der Zustimmung des Anbieters.
§ 5 Leistungsumfang, Pakete, Grenzen
(1) Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung, die dem Vertragsschluss zugrunde liegt. Der Anbieter stellt dem Kunden diese Leistungsbeschreibung mit dem Angebot in Textform zur Verfügung; einen laufend gepflegten Überblick enthält die Seite umzo.cloud/preise.
(2) Büro-Arbeitsplätze. Die Pakete begrenzen die Anzahl gleichzeitig aktiver Büro-Zugänge (Rollen mit Zugriff auf die Web-Anwendung). Zugänge für Einsatzkräfte im Feld (mobile Nutzung) sind in jedem Paket unbegrenzt und ohne Zusatzkosten enthalten. Aus Gründen des Systemschutzes gilt eine technische Obergrenze von 300 Zugängen je Kunde insgesamt.
(3) Standorte. Die Anzahl der gespeicherten eigenen Standorte (Firmen- und Lageradressen) ist je Paket begrenzt.
(4) Speicherplatz. Für den Speicherplatz gelten je Paket Richtwerte von 15 GB (Basis), 40 GB (Betrieb) und 100 GB (Leitung); für Enterprise gilt die Individualvereinbarung. Eine technische Messung oder Durchsetzung dieser Werte findet derzeit nicht statt.
(5) Zusatz-Bausteine. Zusätzliche Büro-Arbeitsplätze, zusätzliche Standorte und zusätzlicher Speicherplatz können gegen gesonderte monatliche Vergütung nach Vereinbarung hinzugebucht werden. Sie ändern das gebuchte Paket im Übrigen nicht.
(6) Modulfreischaltung. Einzelne Module — unter anderem Video-Besichtigung, Online-Annahme, Finanzen, Personal, Steuerung, eigene Domain, Google-Bewertungen, Desktop-App und die Wahl des Datenspeicherorts — sind nur in den Paketen enthalten, die die Leistungsbeschreibung ausweist. Die Prüfung erfolgt serverseitig; nicht enthaltene Module sind nicht nutzbar.
(7) Nicht enthaltene Leistungen. Nicht geschuldet sind insbesondere: eine öffentliche Programmierschnittstelle (§ 2 Abs. 4), die Anbindung an Fremdsysteme, die Übernahme von Altdatenbeständen, Individualprogrammierung, Schulungen über den in der Leistungsbeschreibung genannten Umfang hinaus sowie Rechts- und Steuerberatung. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
§ 6 Systemvoraussetzungen
(1) Die Nutzung setzt einen internetfähigen Arbeitsplatz mit einem aktuellen, vom Hersteller unterstützten Webbrowser und eine ausreichende Internetverbindung voraus. Die mobile Anwendung setzt ein Endgerät mit aktuellem Browser und gesicherter Verbindung (HTTPS) voraus; für einzelne Funktionen sind Kamera- und Standortfreigaben auf dem Endgerät erforderlich.
(2) Die Beschaffung, der Betrieb und die Sicherheit der Endgeräte, der Netzanbindung und der E-Mail-Infrastruktur des Kunden liegen in dessen Verantwortungsbereich.
§ 7 Vergütung, Zahlung, Verzug
(1) Preise. Es gelten die Preise, die dem Vertragsschluss zugrunde liegen. Die Vergütung ist paketabhängig und wird monatlich oder jährlich im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode berechnet. Bei jährlicher Zahlweise wird ein Nachlass von 10 % gegenüber zwölf Monatsbeträgen gewährt.
(2) Umsatzsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter weist sie in seinen Rechnungen aus (§ 14 UStG).
(3) Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweg. Der Anbieter stellt seine Rechnungen in Textform; der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig (§ 271 Abs. 1 BGB); die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Ein Zahlungsdienstleister ist nicht eingebunden: In der Anwendung findet kein Bezahlvorgang statt, und es werden dort keine Zahlungsdaten des Kunden verarbeitet.
(4) Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Sperrrecht. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ankündigung der Sperre auf Lesezugriff umstellen. Die Daten des Kunden bleiben in diesem Fall sichtbar und über die Ausgaben nach § 12 abrufbar. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung für den Sperrzeitraum bleibt unberührt. Nach vollständigem Ausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
(1) Zugangsdaten und Konten. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Jede natürliche Person erhält einen eigenen, personenbezogenen Zugang; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Der Kunde deaktiviert Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich und meldet dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch oder Kenntniserlangung Dritter unverzüglich an security@umzo.cloud oder support@umzo.cloud.
(2) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er unterlässt insbesondere: das Einstellen rechtswidriger Inhalte, den Versand unzulässiger Werbung über die Funktionen der Software, das Umgehen oder Testen von Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung in Textform, Maßnahmen, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigen können, sowie die Rückentwicklung, Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software; § 69e UrhG bleibt unberührt.
(3) Eigene Rechtstexte des Kunden. Der Kunde ist gegenüber seinen Endkunden, seinen Beschäftigten und seinen Geschäftspartnern allein verantwortlich für sämtliche Vertrags-, Hinweis- und Informationstexte, die über die Software erzeugt, angezeigt, versendet oder gespeichert werden. Dazu gehören insbesondere eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsbedingungen, Haftungs- und Versicherungshinweise sowie Hinweise zu Schadenanzeigen, Widerrufsinformationen einschließlich der Entscheidung, ob ein Widerrufsrecht besteht, Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO auf allen Endkundenflächen und gegenüber Beschäftigten, Einwilligungs- und Erklärungstexte einschließlich der Texte zu Zusatzleistungen und Unterschriftsfeldern, Zahlungs-, Mahn- und Verzugstexte sowie Bedingungen gegenüber Subunternehmern.
Der Anbieter speichert, versioniert und stellt diese Texte technisch dar und hält den zum Zeitpunkt der Erstellung eines Dokuments gültigen Wortlaut unveränderlich fest. Er stellt für diese Verhältnisse keine Texte bereit, prüft sie nicht inhaltlich und schuldet keine rechtliche Bewertung. Hat der Kunde einen Text nicht hinterlegt, wird der betreffende Abschnitt in den erzeugten Dokumenten und auf den betreffenden Seiten nicht angezeigt. Die Bezeichnung und die Mechanik rechtlich erheblicher Schaltflächen und Systemangaben — insbesondere Rechnungsnummern, Steuerangaben, Zeitstempel, Statusangaben und die abschließende Bestätigungsschaltfläche der Online-Annahme — bleiben systemseitig festgelegt.
(4) Einsatz sensibler Funktionen. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über den Einsatz von Funktionen mit erhöhter Eingriffsintensität, insbesondere Live-Standort der Einsatzkräfte, Video-Besichtigung, Online-Annahme, Kundenportal, Qualitätsumfrage, Einladung zur Bewertung und Upload von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Er trifft die erforderlichen Festlegungen gegenüber den betroffenen Personen und beteiligt gegebenenfalls die zuständigen betrieblichen Gremien. Der Anbieter beschreibt ausschließlich die technische Funktionsweise.
(5) Steuer- und handelsrechtliche Pflichten. Die Pflichten des Kunden zur ordnungsmäßigen Buchführung, Rechnungsstellung und Aufbewahrung bleiben unberührt. Der Anbieter stellt hierfür Funktionen bereit — unter anderem das Festschreiben von Rechnungen ohne nachträgliche Änderungsmöglichkeit, fortlaufende Nummernkreise je Kunde, Stornorechnungen, Protokollierung sämtlicher dokumentenbezogener Änderungen sowie Ausgabeformate für Buchhaltung und Betriebsprüfung. Die Prüfung, ob der Kunde damit seine Pflichten erfüllt, obliegt dem Kunden und seinen Beratern.
(6) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software oder auf von ihm eingestellten Inhalten und Texten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und führt keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne dessen Zustimmung. Eigene Pflichten des Anbieters — insbesondere seine Leistungspflichten aus diesem Vertrag, seine Pflichten als Auftragsverarbeiter und die zwingende gesetzliche Haftung — werden hierdurch nicht auf den Kunden verlagert.
(7) Mitwirkung. Der Kunde hält die hinterlegten Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell, benennt einen administrativen Ansprechpartner und wirkt bei der Aufklärung von Störungen in zumutbarem Umfang mit.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung, Support
(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und trifft wirtschaftlich angemessene Maßnahmen für Betrieb, Schutz und Wiederherstellbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
(2) Zeiten, in denen die Software wegen technischer Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters — insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Vorlieferanten oder Rechenzentren, höhere Gewalt, Angriffe Dritter — nicht erreichbar ist, sowie Zeiten notwendiger Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsgefahren gelten nicht als Leistungsstörung im Sinne dieser AGB.
(3) Wartung. Geplante Wartungsarbeiten, die die Nutzung beeinträchtigen, kündigt der Anbieter vorher an. Notwendige Sofortmaßnahmen aus Sicherheitsgründen kann er ohne Vorankündigung durchführen; er informiert den Kunden unverzüglich nachträglich.
(4) Datensicherung durch den Anbieter. Der Anbieter erstellt nächtlich eine verschlüsselte Sicherung der Datenbank, bewahrt diese 30 Tage auf und überträgt sie zusammen mit einem Spiegel des Dateibestands zusätzlich an einen zweiten Standort in Deutschland; der Dateispiegel wird verschlüsselt übertragen, dort jedoch unverschlüsselt vorgehalten. Die Wiederherstellbarkeit wird automatisiert wöchentlich und zusätzlich vierteljährlich manuell überprüft. Die Sicherung dient der Betriebsvorsorge des Anbieters; sie ersetzt nicht die eigenen Ausleitungen des Kunden nach § 12 und begründet keinen Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Einzeldatensatzes.
(5) Support. Der Anbieter unterhält als Supportkanal die E-Mail-Adresse support@umzo.cloud sowie das Hilfe-Center. Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket gemäß der Leistungsbeschreibung (§ 5 Abs. 1).
§ 10 Rechte an der Software, Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für die eigenen betrieblichen Zwecke seines Unternehmens zu nutzen.
(2) Die Nutzung durch Dritte, insbesondere der Betrieb für fremde Unternehmen, die Weitergabe von Zugängen an nicht beim Kunden beschäftigte oder für ihn tätige Personen sowie jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung an Dritte sind unzulässig. Die Nutzung durch Subunternehmer des Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung ist zulässig, soweit der Kunde diesen Personen eigene Zugänge einrichtet und für deren Verhalten wie für eigenes einsteht.
(3) Sämtliche Rechte an der Software, an ihrer Gestaltung, an Dokumentationen und an den Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingestellten Daten und Inhalte bleiben dem Kunden zugeordnet; der Anbieter erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung im Rahmen der Sicherung und Anzeige gegenüber den Nutzern des Kunden.
(4) Eine Nennung des Kunden als Referenz sowie die Verwendung seines Namens oder Logos zu Werbezwecken erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform; die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierzu den vom Anbieter bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen (Anlage 1: technische und organisatorische Maßnahmen; Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter). Der Abschluss erfolgt in der Anwendung; Fassung, Zeitpunkt und zustimmende Person werden dokumentiert und sind für den Kunden abrufbar. Frühere Fassungen bleiben abrufbar. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht diesen AGB im Fall von Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Unterauftragsverarbeiter. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags aufgeführt; dieselben Angaben enthält § 14 der Datenschutzerklärung. Eine Änderung dieser Liste führt zu einer neuen Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags, die dem Kunden in der Anwendung zur Bestätigung vorgelegt wird; über den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters wird der Kunde vorab informiert und kann nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags widersprechen.
(4) Eine neue Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags ist vom Kunden zu bestätigen; bis zur Bestätigung gilt die zuletzt bestätigte Fassung fort.
(5) Für Datenschutzhinweise und Erklärungen gegenüber den Endkunden und Beschäftigten des Kunden gilt § 8 Abs. 3. Anfragen betroffener Personen, die den Anbieter erreichen, leitet er an den Kunden weiter und beantwortet sie nicht selbst.
(6) Datenschutzanfragen des Kunden an den Anbieter sind an datenschutz@umzo.cloud zu richten.
§ 12 Datenexport während der Laufzeit und bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Laufzeit und in jeder Lesezugriffsphase über die in der Anwendung vorhandenen Ausgaben ausleiten. Verfügbar sind: DATEV-Buchungsstapel und DATEV-Ausgabenstapel, die Belege eines Monats als ZIP-Datei, das Betriebsprüfungs-Paket für einen frei wählbaren Zeitraum, das Jahresabschluss-Paket, die Berichte als CSV-Datei sowie die vollständige Auskunft zu einer einzelnen Kundenakte nach Art. 15 DSGVO.
(2) Grenze der Ausgaben: Einen Export sämtlicher Daten in einer einzigen Datei gibt es derzeit nicht. Fotos, Videos und Unterschriftsbilder sind in den vorgenannten Ausgaben nicht enthalten.
(3) Auf Verlangen des Kunden in Textform, das spätestens bis zum Ende der Lesezugriffsphase zugehen muss, stellt der Anbieter vor einer Löschung eine Kopie der gespeicherten Daten einschließlich der Dateien in einem gängigen elektronischen Format bereit.
(4) Dokumente, die nach den im System hinterlegten Aufbewahrungsregeln gesperrt sind — insbesondere festgeschriebene Rechnungen, angenommene Angebote und unterschriebene Arbeits-, Liefer- und Abholscheine —, können während der Vertragslaufzeit nicht gelöscht werden. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Erfüllung von Aufbewahrungspflichten nach Beendigung des Vertrags Sache des Kunden ist; er hat die erforderlichen Ausleitungen rechtzeitig vorzunehmen.
§ 13 Laufzeit, Kündigung, Lesezugriff, Löschung
(1) Der Vertrag über die Testphase endet automatisch mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf; die Rechtsfolgen richten sich nach § 4.
(2) Entgeltliche Verträge werden mit der gebuchten Laufzeit (monatlich oder jährlich) geschlossen und verlängern sich jeweils um die gebuchte Laufzeit, sofern sie nicht gekündigt werden. Monatliche Verträge sind zum Ende des jeweiligen Monatszeitraums, jährliche zum Ende der Laufzeit kündbar.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform und ist an support@umzo.cloud zu richten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Verzug des Kunden mit der Vergütung von mindestens zwei Abrechnungsperioden trotz Mahnung, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 8 Abs. 1 und 2 sowie bei Nutzung der Software für rechtswidrige Zwecke.
(5) Karenzzeit nach Kündigung. Nach Wirksamwerden der Kündigung eines entgeltlichen Vertrags bleibt der volle Zugriff für weitere 14 Tage erhalten. Anschließend wird das Konto auf Lesezugriff umgestellt; Daten bleiben sichtbar und über § 12 abrufbar. Eine automatische Löschung findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Bucht der Kunde erneut ein Paket, wird der volle Zugriff unmittelbar wiederhergestellt.
(6) Paketwechsel. Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. Ein Wechsel in ein kleineres Paket setzt voraus, dass die Zahl der aktiven Büro-Zugänge und der gespeicherten Standorte in dessen Grenzen passt. Der Anbieter deaktiviert oder löscht hierfür von sich aus nichts, sondern weist den Wechsel unter Benennung des zu reduzierenden Überhangs zurück. Daten gehen bei einem Paketwechsel nicht verloren.
(7) Umstellung auf Lesezugriff durch den Anbieter. Der Anbieter stellt das Konto auf Lesezugriff um, wenn (a) die Testphase abgelaufen ist (§ 4 Abs. 4), (b) die Karenzzeit nach Kündigung abgelaufen ist (Absatz 5), (c) eine befristet erteilte Lizenz abgelaufen ist oder (d) der Zugang wegen Zahlungsverzugs oder eines Verstoßes nach Absatz 4 gesperrt wurde. In allen Fällen bleiben die Daten sichtbar und über § 12 abrufbar.
(8) Löschung nach Vertragsende. Für Testkonten, die nicht in ein entgeltliches Paket übergegangen sind, gilt § 4 Abs. 5. Bei beendeten entgeltlichen Verträgen bleibt das Konto im Lesezugriff bestehen; eine automatische Löschung zu einem festen Termin findet derzeit nicht statt. Der Anbieter löscht die Daten auf Weisung des Kunden in Textform; vorher stellt er auf Verlangen die Datenkopie nach § 12 Abs. 3 bereit.
§ 14 Enterprise: Desktop-App und Datenspeicherort
(1) Desktop-App. Die Umzo Desktop-App ist ausschließlich Bestandteil des Pakets Enterprise. Sie ist eine eigenständig installierbare Hülle um die gehostete Web-Anwendung mit eigenem Fenster, eigenem Symbol, optionalem Systemstart und Betriebssystem-Benachrichtigungen; ein abweichender Funktionsumfang, ein lokaler Server oder eine lokale Datenbank sind damit nicht verbunden. Aktualisierungen werden ausschließlich über signierte Freigabeinformationen bezogen; nicht signierte oder veränderte Aktualisierungen werden abgelehnt. Die Bereitstellung erfolgt nach Vertragsschluss; einen freien Download gibt es nicht.
(2) Hinweis zur Abgrenzung. Gängige Webbrowser bieten eine eigene, allgemeine Funktion, eine Webseite als Anwendung zu installieren. Diese Funktion kann technisch nicht unterbunden werden. Der Enterprise-Vorbehalt betrifft das vom Anbieter angebotene, signierte und selbst aktualisierende Produkt mit den genannten nativen Zusatzfunktionen, nicht eine technische Sperre gegenüber Browserfunktionen.
(3) Datenspeicherort. Ausschließlich im Paket Enterprise kann der Kunde wählen, ob seine Daten in der Umzo-Cloud, auf einem eigenen Server in seinem Netz oder auf dem Computer eines Administrators gespeichert werden. In den beiden letztgenannten Fällen installiert der Anbieter den Umzo Server-Kernel (Anwendung und Datenbank als Dienst) beim Kunden.
(4) Folgen der Wahl eines eigenen Datenspeicherorts: Der Kunde wird selbst Betreiber der Datenverarbeitungsanlage. Datensicherung, Verfügbarkeit des Servers, Aktualität und Sicherheit der Maschine liegen in seiner Verantwortung. Das Auftragsverarbeitungsverhältnis nach § 11 gilt insoweit nicht; an seine Stelle treten eine gesonderte Softwareüberlassungs- und Supportvereinbarung. Unterlagen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen und zur Verfahrensdokumentation werden in angepasster Fassung ausgeliefert. Der mobile Zugriff der Einsatzkräfte von außerhalb setzt voraus, dass der Server aus dem Internet erreichbar ist (eigene Subdomain, eigene Domain oder gesicherter Fernzugang); bei reinem Betrieb im lokalen Netz arbeitet nur das Büro. Uploads von Endkunden für die Video-Besichtigung setzen öffentliche Erreichbarkeit voraus; ohne sie ist die Video-Besichtigung nicht nutzbar — eine automatische Abschaltung der Funktion durch die Software erfolgt nicht, der Upload scheitert an der Nichterreichbarkeit der Adresse. Beim Betrieb auf dem Computer eines Administrators gilt: Ist dieser Computer ausgeschaltet oder im Ruhezustand, kann niemand sonst arbeiten.
(5) Lizenzprüfung. Die Installation beim Kunden prüft die Berechtigung periodisch gegen das Konto des Kunden. Ist die Prüfung länger als 30 Tage nicht möglich, wird die Installation auf Lesezugriff umgestellt; die Daten bleiben sichtbar und exportierbar.
(6) Wechsel des Datenspeicherorts erfolgt ausschließlich über das geführte Verfahren des Anbieters: Vorprüfung, Wartungsmodus mit Lesezugriff auf der Quelle, geprüfte Übertragung, bewusster Umschwenk durch eine Person. Die zurückbleibende Kopie in der Umzo-Cloud bleibt 30 Tage als Nur-Lese-Archiv bestehen und wird anschließend gelöscht. Ein Abbruch vor dem Umschwenk lässt beide Seiten unverändert.
(7) Zugehörige Einzelverträge. Für den Betrieb an einem eigenen Datenspeicherort schließen die Parteien gesonderte Vereinbarungen: die Softwareüberlassungsvereinbarung für den Server-Kernel, die Vereinbarung über die Beendigung des Auftragsverarbeitungsverhältnisses beim Wechsel aus der Umzo-Cloud, den Supportvertrag einschließlich der Regelung des Fernzugriffs sowie die Vereinbarung über den Datenumzug. Diese Vereinbarungen werden individuell geschlossen, dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und gehen diesen AGB in ihrem Anwendungsbereich vor. Der Einstieg in Enterprise erfolgt über ein Gespräch — Einzelheiten zum Paket.
§ 15 Zusatzleistung Website & SEO
(1) Der Anbieter bietet gesondert die Erstellung und den Betrieb einer Website für den Kunden an. Für diese Leistung gelten die Umzo-Webseitenbedingungen; sie sind eigenständig und gehen diesen AGB für die Website-Leistung vor. Software- und Website-Vertrag sind zwei getrennte Verträge mit eigenen Laufzeiten. Umfang, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot.
(2) Hinsichtlich der Rechtstexte der Kundenwebsite — insbesondere Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen — beschränkt sich die Leistung des Anbieters auf die technische Einbindung der vom Kunden gelieferten Texte. Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Texte liefert und verantwortet ausschließlich der Kunde; eine inhaltliche Prüfung, eine Erstellung solcher Texte oder eine rechtliche Beratung schuldet der Anbieter nicht.
(3) Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, ein bestimmtes Besucheraufkommen oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen wird nicht geschuldet und nicht zugesagt.
(4) Die Domain wird auf den Namen des Kunden geführt oder von ihm gehalten; sie verbleibt in jedem Fall bei ihm.
§ 16 Mängelansprüche
(1) Auf die entgeltliche Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung (§ 5 Abs. 1) beschriebene Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind (betroffene Funktion, Zeitpunkt, Schritte zur Wiederholung, Kennung der Fehlermeldung, soweit vorhanden). Er unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang.
(4) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann den Mangel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung beheben, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 17 bleibt unberührt.
§ 17 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde die von ihm zu verantwortenden Texte, Angaben und Prozessentscheidungen (§ 8 Abs. 3 bis 5) nicht, nicht rechtzeitig oder inhaltlich unzutreffend hinterlegt hat, sowie nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden abgebildeten Geschäftsprozesse.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Jede Fassung dieser AGB trägt eine Fassungsbezeichnung. Die jeweils gültige Fassung ist unter umzo.cloud/agb abrufbar; frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage in Textform bereit.
(2) Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, geänderte Rechtsprechung oder geänderte Leistungen. Er kündigt Änderungen in Textform an. Eine geänderte Fassung wird für einen bestehenden Vertrag erst mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden wirksam; die Zustimmung wird in der Anwendung eingeholt. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet nicht statt.
(3) Fassungsbezeichnung, Zeitpunkt und zustimmende Person werden dokumentiert. Bis zur Zustimmung gilt für den bestehenden Vertrag die zuletzt zugestimmte Fassung fort. Für zurückliegende Fassungen werden keine nachträglichen Zustimmungsnachweise erzeugt.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Der Anbieter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Erfüllungsort und — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Anbieter ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt daran nicht teil; Verträge nach diesen AGB werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen (§ 1 Abs. 2).
(4) Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag im Rahmen einer Übertragung seines Geschäftsbetriebs oder einer Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Er zeigt dies dem Kunden mindestens einen Monat vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich kündigen. Im Übrigen bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten der Zustimmung der jeweils anderen Partei.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen vor.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mitgeltende Dokumente
- Leistungsübersicht und Preise (§ 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1)
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen (§ 11)
- Unterauftragsverarbeiter — Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 11 Abs. 3); dieselben Angaben in § 14 der Datenschutzerklärung
- Umzo-Webseitenbedingungen für die Leistung „Website & SEO“ (§ 15)
- Enterprise — Einzelverträge nach § 14 Abs. 7
- Datenschutzerklärung und Impressum des Anbieters
- Hilfe-Center und Versionsverlauf
Fassung 2026-09 · ChinqDev, Inhaber Veljko Lazovic, Ostring 7, 63110 Rodgau