Rechtliches · Fassung 2026-09
Umzo-Webseitenbedingungen
Bedingungen für die Leistung „Website & SEO“ — Leistungsübersicht
Fassung 2026-09. Diese Bedingungen gelten für Verträge, die ab ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für einen bereits bestehenden Vertrag wird eine geänderte Fassung erst wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt (§ 21). Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage in Textform bereit.
Maßgeblich ist zuerst das Einzelangebot. Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Mindestlaufzeit, Kündigungs- und Prüffristen sowie der Stundensatz für Zusatzaufwand werden dort festgelegt; diese Bedingungen gelten ergänzend (§ 1 Abs. 6).
Anbieter: ChinqDev, Inhaber Veljko Lazovic, Einzelunternehmen (Betreiber der Software Umzo), Ostring 7, 63110 Rodgau, Deutschland · info@umzo.cloud · vollständige Angaben im Impressum.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Rangfolge
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erstellung, den Betrieb und die Betreuung einer Website einschließlich der zugehörigen Leistungen zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen (nachfolgend „Website-Leistung“). Sie sind eigenständig und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software Umzo (nachfolgend „SaaS-AGB“) für diese Leistung vor.
(2) Nutzt der Kunde zugleich die Software Umzo, bestehen zwei getrennte Verträge: der Softwarevertrag nach den SaaS-AGB und der Vertrag über die Website-Leistung nach diesen Bedingungen. Die Verträge haben eigene Laufzeiten und werden gesondert gekündigt, soweit im Einzelangebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Anbieter erbringt die Website-Leistung ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Anbieters in Textform.
(5) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Soweit Textform verlangt wird, genügt § 126b BGB; eine E-Mail an die jeweils angegebene Adresse reicht aus.
(6) Rangfolge bei Widersprüchen: (1) das Einzelangebot des Anbieters einschließlich seiner Anlagen, (2) diese Bedingungen, (3) die auf umzo.cloud/webseite veröffentlichte Leistungsübersicht.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsteile
(1) Die Website-Leistung besteht aus bis zu vier Teilen, die rechtlich unterschiedlich einzuordnen sind:
- Erstellung — Entwurf, Gestaltung, Texterstellung, technische Umsetzung und Einrichtung bis zur Freischaltung: Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) mit Abnahme nach § 8.
- Betrieb — Bereitstellung der Website auf Servern des Anbieters, Verschlüsselung, Erreichbarkeit unter der Domain des Kunden, Sicherung: Dauerschuldverhältnis mit mietvertraglichem Schwerpunkt.
- Pflege — technische Aktualisierungen und kleinere Inhaltsänderungen im vereinbarten Umfang: Dauerschuldverhältnis mit dienstvertraglichem Schwerpunkt.
- Suchmaschinenoptimierung — technische und inhaltliche Maßnahmen zur Auffindbarkeit, Betreuung, Auswertung: Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB), kein Erfolg geschuldet (§ 14).
(2) Welche Teile geschuldet sind, ergibt sich aus dem gebuchten Paket (§ 3) und dem Einzelangebot. Betrieb, Pflege und Suchmaschinenoptimierung beginnen mit der Freischaltung der Website (§ 17).
(3) Der Anbieter schuldet keine Erstellung, Prüfung oder Bereitstellung von Rechtstexten des Kunden (§ 5), keine Rechtsberatung, keine Steuer- oder Unternehmensberatung und keine Werbeberatung über den vereinbarten Umfang hinaus.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, für die Erbringung einzelner Leistungsteile Dritte einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt § 19.
§ 3 Pakete und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter bietet die Website-Leistung in den Paketen Basis, Professional und Premium an. Die Pakete sind Ausgangspunkte; der geschuldete Umfang — Zahl der Seiten, Umfang der Texterstellung, Tiefe der Suchmaschinenoptimierung, Zahl der Orte oder Regionen — wird im Einzelangebot festgelegt.
(2) Basis umfasst eine Website mit den Abschnitten Leistungen, Über uns und Kontakt, die Gestaltung im Erscheinungsbild des Kunden unter Verwendung des von ihm gelieferten Logos und der von ihm benannten Farben, die technische Einbindung der vom Kunden gelieferten Rechtstexte nach § 5, die Einbindung des öffentlichen Umzo-Anfrageformulars nach § 13 sowie den Betrieb auf Servern des Anbieters in Deutschland mit verschlüsselter Auslieferung unter der Domain des Kunden (§ 12).
(3) Professional umfasst zusätzlich einen mehrseitigen Aufbau mit Leistungsseiten, Ratgeberbereich und Kontaktseite, die Einbindung des Umzugsvolumen-Rechners des Anbieters (§ 13 Abs. 3), Maßnahmen zur lokalen Auffindbarkeit für den im Einzelangebot benannten Ort (§ 14) und die Einrichtung eines Unternehmensprofils des Kunden bei einem Suchmaschinenbetreiber (§ 14 Abs. 4).
(4) Premium umfasst zusätzlich die laufende Betreuung der Auffindbarkeit einschließlich der Erstellung von Ratgeberbeiträgen, die Ausrichtung auf mehrere Orte oder Regionen, die laufende Inhaltspflege sowie eine monatliche Auswertung in Textform — jeweils im im Einzelangebot festgelegten Umfang.
(5) Immer enthalten sind: Gestaltung im Erscheinungsbild des Kunden, Betrieb auf Servern des Anbieters in Deutschland, Auslieferung unter der Domain des Kunden, Verschlüsselung der Übertragung, technische Aktualisierungen und Sicherungen nach § 11.
(6) Betrieb ohne Cookies und ohne Dienste zur Reichweitenmessung. Der Anbieter erstellt die Website ohne Einsatz von Cookies, die einer Einwilligung bedürfen, und ohne Einbindung von Diensten zur Reichweitenmessung oder Werbeausspielung. Wünscht der Kunde Bestandteile, die solche Dienste oder Cookies mit sich bringen — etwa eingebettete Karten, Videoportale, Buchungs- oder Bewertungswerkzeuge —, erfolgt deren Einbindung nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden in Textform; die daraus folgenden Hinweis- und Einwilligungspflichten liegen beim Kunden (§ 5, § 7).
§ 4 Vertragsschluss und Kombinationsangebote
(1) Die Darstellung auf umzo.cloud/webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Vertrag kommt durch das Einzelangebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande.
(2) Vor dem Einzelangebot findet ein Beratungsgespräch statt, in dem Umfang, Seiten, Ausrichtung und Termine besprochen werden. Die Beratung ist unentgeltlich und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.
(3) Einbeziehung. Diese Bedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zugänglich gemacht; ihre Geltung wird im Einzelangebot in Bezug genommen.
(4) Kombinationsangebote. Werden Software und Website-Leistung gemeinsam beauftragt, weist das Einzelangebot die Vergütung für beide Verträge getrennt aus. Endet einer der beiden Verträge, besteht der andere fort.
§ 5 Rechtstexte der Website
(1) Grundsatz. Die Leistung des Anbieters beschränkt sich hinsichtlich sämtlicher Rechtstexte der Kundenwebsite auf deren technische Einbindung: Der Anbieter legt die erforderlichen Seiten an, verknüpft sie an den üblichen Stellen — insbesondere in der Fußzeile — und stellt sie dar. Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Texte liefert und verantwortet ausschließlich der Kunde.
(2) Erfasst sind insbesondere: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Hinweise nach Art. 13 DSGVO an Formularen, Widerrufsinformationen, Haftungs- und Versicherungshinweise sowie sämtliche weiteren Erklärungen, die der Kunde seinen Endkunden, Beschäftigten oder Geschäftspartnern schuldet.
(3) Der Anbieter schuldet nicht: das Verfassen solcher Texte, ihre inhaltliche Prüfung, die Beurteilung ihrer Vollständigkeit, die Auswahl von Rechtsgrundlagen, die Bewertung von Einwilligungserfordernissen oder eine Rechtsberatung. Er gibt hierzu auch keine Einschätzung ab.
(4) Fehlende Texte. Liefert der Kunde einen Rechtstext nicht, bleibt die betreffende Seite unbefüllt oder wird nicht angelegt. Der Anbieter weist den Kunden hierauf vor der Freischaltung einmalig in Textform hin. Eine Freischaltung ohne die vom Kunden gelieferten Rechtstexte erfolgt nur auf dessen ausdrückliche Weisung in Textform.
(5) Änderungen. Ändert der Kunde seine Rechtstexte, teilt er dem Anbieter die neue Fassung in Textform mit; der Anbieter bindet sie im Rahmen der Pflege ein. Der Anbieter überwacht Rechtstexte nicht auf Änderungsbedarf und weist auf einen solchen nicht hin.
(6) Vom Anbieter erstellte Inhalte. Texte, die der Anbieter nach § 6 Abs. 2 erstellt, sind Werbe- und Beschreibungstexte über das Unternehmen des Kunden. Für die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben — insbesondere zu Leistungen, Preisen, Qualifikationen, Mitgliedschaften, Auszeichnungen, Versicherungsschutz und Referenzen — steht der Kunde ein; er prüft sie im Rahmen der Freigabe nach § 8.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Erstellung der Website setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Die Mitwirkungshandlungen dieses Paragraphen sind echte Vertragspflichten; ihre Nichterfüllung berechtigt den Anbieter zu den Rechtsfolgen des § 9.
(2) Inhalte. Der Kunde liefert vollständig und in verwertbarer Form: Angaben zum Unternehmen (Firmierung, Anschrift, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Einsatzgebiet, Leistungen, Besonderheiten, gewünschte Schwerpunkte), Logo und Angaben zum Erscheinungsbild, Bild-, Video- und Tonmaterial, das verwendet werden soll, bestehende Texte, soweit sie übernommen werden sollen, sowie Angaben zu Referenzen, Bewertungen und Auszeichnungen, soweit sie dargestellt werden sollen. Der Anbieter formuliert aus diesen Angaben die Beschreibungs- und Werbetexte der Website im vereinbarten Umfang; der Kunde gibt sie frei (§ 8).
(3) Rechtstexte. Der Kunde liefert seine eigenen Rechtstexte nach § 5 Abs. 2 vollständig und in der Fassung, die veröffentlicht werden soll.
(4) Rechteinhaberschaft und Freistellung. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den nach den Absätzen 2 und 3 gelieferten Materialien verfügt, die für die Verwendung auf der Website erforderlich sind — einschließlich der Rechte an Lichtbildern, abgebildeten Personen, Marken und Kennzeichen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und trifft ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse.
(5) Domain und technische Voraussetzungen. Der Kunde hält die Domain, unter der die Website erreichbar sein soll (§ 12), und erteilt oder veranlasst die zu ihrer Einrichtung erforderlichen Anweisungen bei seinem Domainverwalter. Verfügt er über die Zugangsdaten zur Domainverwaltung nicht, beschafft er sie.
(6) Ansprechpartner und Fristen. Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Person mit Vertretung und teilt Änderungen mit. Er beantwortet Rückfragen, erteilt Freigaben und liefert Materialien innerhalb der im Einzelangebot vereinbarten Fristen; sind keine vereinbart, gilt eine Frist von zehn Werktagen ab Anforderung in Textform.
(7) Zugänge. Werden für die Leistung Zugänge zu Konten des Kunden benötigt — insbesondere Domainverwaltung, Unternehmensprofil bei einem Suchmaschinenbetreiber, ein bestehendes Redaktionssystem —, richtet der Kunde dem Anbieter einen eigenen, auf den erforderlichen Umfang beschränkten Zugang ein. Eine Weitergabe persönlicher Kennwörter findet nicht statt.
(8) Ablösung einer bestehenden Website. Soll eine bestehende Website abgelöst werden, sichert der Kunde deren Inhalte und Daten vor der Umstellung selbst. Der Anbieter übernimmt keine Sicherung fremder Systeme.
§ 7 Verantwortung für die Inhalte
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Inhalte seiner Website. Er trägt dafür Sorge, dass die veröffentlichten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Er ist berechtigt, die Veröffentlichung eines vom Kunden gelieferten Inhalts abzulehnen, wenn er begründete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß hat; er teilt dies dem Kunden in Textform mit.
(3) Werden gegenüber dem Anbieter wegen eines Inhalts der Kundenwebsite Ansprüche geltend gemacht, unterrichtet er den Kunden unverzüglich. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einen Inhalt vorübergehend unzugänglich zu machen, wenn er hierzu aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet ist oder wenn ein Dritter einen Rechtsverstoß in einer Weise geltend macht, die eine Haftung des Anbieters begründen kann, und der Kunde auf Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Stellung nimmt. Der Kunde wird unverzüglich unterrichtet.
(5) Einwilligungs- und Hinweispflichten gegenüber den Besuchern der Kundenwebsite liegen beim Kunden. Das gilt insbesondere für die Folgen der Einbindung von Bestandteilen nach § 3 Abs. 6.
§ 8 Ablauf, Termine, Abnahme
(1) Ablauf. Die Erstellung folgt den Abschnitten Beratung, Gestaltung und Texte, Optimierung und Freischaltung. Der Anbieter legt dem Kunden das Ergebnis der Gestaltung und die Texte zur Freigabe vor.
(2) Korrekturschleifen. Die Zahl der im vereinbarten Umfang enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Einzelangebot. Eine Korrekturschleife ist die zusammengefasste Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Weitergehende Änderungswünsche richten sich nach § 10.
(3) Termine. Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelangebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden (§ 6), verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(4) Abnahme. Die Erstellung ist abnahmepflichtig. Der Anbieter zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt die Website zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb der im Einzelangebot vereinbarten Frist, sonst innerhalb angemessener Frist, und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die der Abnahme entgegenstehen.
(5) Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.
(6) Teilabnahmen sind zulässig, wenn ein Leistungsteil selbständig nutzbar ist und dies im Einzelangebot vorgesehen ist.
§ 9 Verzögerte Mitwirkung
(1) Kommt der Kunde einer Mitwirkungshandlung nach § 6 trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung in Textform nicht nach, kann der Anbieter die betroffene Leistung bis zur Nachholung zurückstellen, den entstandenen Mehraufwand nach § 10 Abs. 4 abrechnen und nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist den Vertrag über die Erstellung aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall behält er den Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
(2) Ruhender Auftrag. Liegt der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate ohne Fortschritt, kann der Anbieter die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den weiteren Aufwand nach § 10 Abs. 4 berechnen.
§ 10 Änderungswünsche
(1) Während der Erstellung. Änderungswünsche, die über die Korrekturschleifen nach § 8 Abs. 2 hinausgehen oder den vereinbarten Leistungsumfang erweitern, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Anbieter teilt dem Kunden vor der Ausführung den zusätzlichen Aufwand und die Auswirkung auf vereinbarte Termine mit.
(2) Nach der Abnahme. Inhaltliche und gestalterische Änderungswünsche nach der Abnahme werden im Rahmen der Pflege (§ 11 Abs. 4) erbracht, soweit sie vom vereinbarten Pflegeumfang gedeckt sind; darüber hinausgehende Wünsche werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
(3) Änderungen durch den Anbieter. Der Anbieter darf technische Bestandteile der Website ändern oder austauschen, soweit Funktion und Erscheinungsbild dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden; dies gilt insbesondere für Aktualisierungen aus Sicherheitsgründen. Wesentliche Änderungen kündigt er in Textform an.
(4) Abrechnung. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand zu dem im Einzelangebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet, soweit kein Festpreis vereinbart ist. Angefangene Viertelstunden werden auf eine Viertelstunde aufgerundet.
§ 11 Betrieb, Pflege, Verfügbarkeit, Sicherung
(1) Betrieb. Der Anbieter stellt die Website auf seinen Servern in Deutschland bereit und liefert sie über eine verschlüsselte Verbindung aus. Übergabepunkt ist der Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums; die Verbindung des Besuchers dorthin ist nicht Gegenstand der Leistung.
(2) Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Der Anbieter betreibt die Website mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und behebt ihm bekannt gewordene Störungen innerhalb angemessener Frist.
(3) Wartung. Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung führen können, führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie in Textform an, sofern sie planbar sind. Aus Sicherheitsgründen erforderliche Arbeiten kann er ohne Vorankündigung durchführen; er unterrichtet den Kunden unverzüglich nachträglich.
(4) Pflege. Die Pflege umfasst die technische Aktualisierung der eingesetzten Bestandteile sowie Inhaltsänderungen im vereinbarten Umfang. Nicht umfasst sind Neubau, Umgestaltung, zusätzliche Seiten und zusätzliche Funktionen.
(5) Sicherung. Der Anbieter sichert die Website regelmäßig. Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Betriebs; sie ersetzt keine eigene Sicherung der vom Kunden gelieferten Ausgangsmaterialien.
§ 12 Domain
(1) Inhaberschaft. Die Domain, unter der die Website erreichbar ist, wird auf den Namen des Kunden geführt. Sie verbleibt in jedem Fall bei ihm.
(2) Registrierung. Registriert der Anbieter auf Wunsch des Kunden eine Domain, handelt er dabei im Namen und für Rechnung des Kunden; Vertragspartner der Vergabestelle wird der Kunde. Die Gebühren der Vergabestelle trägt der Kunde.
(3) Einrichtung. Die für die Auslieferung erforderlichen Einträge in der Domainverwaltung nimmt der Kunde vor, oder er beauftragt den Anbieter damit; der Anbieter handelt insoweit nach Weisung des Kunden.
(4) Übertragung bei Vertragsende. Bei Beendigung des Vertrages wirkt der Anbieter an der Übertragung der Domain oder an der Umstellung der Einträge auf einen vom Kunden benannten Anbieter mit. Er erteilt die dafür erforderlichen Erklärungen und Angaben unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung in Textform. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain besteht nicht.
(5) Bestehende Domain. Nutzt der Kunde eine bereits bestehende Domain, bleibt deren Verwaltung bei ihm, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 13 Anbindung an die Software Umzo
(1) Anfrageformular. Der Anbieter bindet auf Wunsch das öffentliche Anfrageformular der Software Umzo in die Website ein. Voraussetzung ist ein bestehender Umzo-Vertrag des Kunden; die eingehenden Anfragen laufen in den Bestand des Kunden in Umzo. Für die Verarbeitung dieser Anfragen gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag zum Umzo-Vertrag.
(2) Ohne bestehenden Umzo-Vertrag entfällt die Anbindung; die Website erhält in diesem Fall ein einfaches Kontaktformular, dessen Nachrichten an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse zugestellt werden.
(3) Umzugsvolumen-Rechner. Ab dem Paket Professional bindet der Anbieter den von ihm bereitgestellten Umzugsvolumen-Rechner in die Website ein. Der Rechner wird von Servern des Anbieters ausgeliefert und trägt eine Fußzeile mit Verweisen auf die Anbieterkennzeichnung und die Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Anbieter kann den Rechner weiterentwickeln, gestalterisch anpassen und Fehler beheben; eine unveränderte Bereitstellung wird nicht zugesagt.
(4) Endet der Vertrag über die Website-Leistung, endet auch das Recht zur Einbindung des Rechners.
§ 14 Suchmaschinenoptimierung
(1) Dienstleistung ohne Erfolgszusage. Der Anbieter erbringt die vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit nach fachlichem Ermessen. Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, ein bestimmtes Besucheraufkommen, eine bestimmte Zahl von Anfragen oder ein bestimmter Umsatz werden nicht geschuldet und nicht zugesagt. Suchmaschinenbetreiber bestimmen ihre Verfahren eigenständig und ändern sie ohne Vorankündigung; sie stehen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(2) Zulässige Methoden. Der Anbieter verwendet ausschließlich Maßnahmen, die den veröffentlichten Vorgaben der Suchmaschinenbetreiber entsprechen. Der Erwerb von Verweisen, die Erstellung von Doppelinhalten und vergleichbare Verfahren werden nicht eingesetzt.
(3) Auswertung. Im Paket Premium erhält der Kunde monatlich eine Auswertung in Textform. Sie beruht auf den frei zugänglichen Angaben der Suchmaschinenbetreiber und den serverseitig vorliegenden Abrufzahlen; Dienste zur Reichweitenmessung mit Personenbezug werden nicht eingesetzt (§ 3 Abs. 6).
(4) Unternehmensprofil. Die Einrichtung eines Unternehmensprofils bei einem Suchmaschinenbetreiber erfolgt im Konto des Kunden und nach dessen Weisung. Der Kunde bleibt Inhaber des Profils. Für die Bestätigung der Inhaberschaft — etwa durch Postversand oder Telefonanruf des Betreibers — wirkt der Kunde mit. Die Bedingungen des Suchmaschinenbetreibers gelten zwischen ihm und dem Kunden.
(5) Zugriffsentzug. Entzieht der Kunde dem Anbieter die für die Betreuung erforderlichen Zugänge, ruhen die betroffenen Leistungen; die Vergütung bleibt unberührt.
§ 15 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Rechteeinräumung. Mit vollständiger Zahlung der für die Erstellung vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Gestaltungen, Texten und Grafiken das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, sie für den vereinbarten Zweck — den Auftritt seines Unternehmens — zu nutzen. Das Recht umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen dieses Zwecks sowie die Nutzung in eigenen Werbemitteln des Kunden.
(2) Bearbeitung und Übertragung. Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Inhalte zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen sowie die eingeräumten Rechte auf einen Rechtsnachfolger seines Unternehmens zu übertragen. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Zwecken, insbesondere eine Verwendung für andere Unternehmen, ist nicht umfasst.
(3) Fortbestand nach Vertragsende. Die Rechte nach den Absätzen 1 und 2 bestehen nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde kann die Website nach Vertragsende bei einem anderen Anbieter weiterbetreiben.
(4) Ausgenommene Bestandteile. Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind: Bestandteile, an denen Dritte Rechte halten (insbesondere erworbene Lichtbilder, Schriftarten und Programmbibliotheken) — für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers; der Anbieter weist den Kunden auf solche Bestandteile und auf fortlaufende Lizenzkosten vor der Verwendung hin und benennt sie in einer Übersicht bei der Abnahme. Ferner: Vorlagen, Bausteine, Werkzeuge und Programmbestandteile, die der Anbieter auftragsübergreifend verwendet — hieran erhält der Kunde ein einfaches, auf den Betrieb seiner Website beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrages und, im Fall des Betriebs bei einem anderen Anbieter nach Vertragsende, ein einfaches Nutzungsrecht für den unveränderten Weiterbetrieb seiner Website. Ferner: der Umzugsvolumen-Rechner und das Anfrageformular der Software Umzo (§ 13) — ihre Nutzung endet mit dem jeweiligen Vertrag — sowie Kennzeichen, Marken und das Erscheinungsbild des Anbieters.
(5) Rechte des Kunden an seinen Materialien. An den vom Kunden gelieferten Materialien (§ 6 Abs. 2) erhält der Anbieter nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere zur Bearbeitung, Speicherung, Vervielfältigung im Rahmen der Sicherung und Veröffentlichung auf der Website. Diese Rechte enden mit dem Vertrag, soweit sie nicht für Nachweiszwecke oder für die Referenznennung nach § 20 fortbestehen.
§ 16 Vergütung und Zahlung
(1) Bestandteile. Die Vergütung besteht aus einem einmaligen Betrag für die Erstellung und einem laufenden monatlichen Betrag für Betrieb, Pflege und — je nach Paket — Betreuung der Auffindbarkeit. Die Beträge ergeben sich aus dem Einzelangebot.
(2) Umsatzsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter weist sie in seinen Rechnungen aus.
(3) Abrechnung. Der laufende Betrag wird monatlich im Voraus berechnet. Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich im Übrigen aus dem Einzelangebot.
(4) Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(5) Zusätzlicher Aufwand nach § 9 und § 10 Abs. 4 wird nach dem im Einzelangebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Abschaltung bei Verzug. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der laufenden Vergütung in Verzug, kann der Anbieter die Auslieferung der Website nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ankündigung der Abschaltung einstellen. Die Daten des Kunden bleiben erhalten und werden nach § 17 Abs. 4 herausgegeben. Nach vollständigem Ausgleich wird die Website unverzüglich wieder ausgeliefert.
§ 17 Laufzeit, Kündigung, Beendigung
(1) Erstellung. Der Vertragsteil über die Erstellung endet mit der Abnahme (§ 8).
(2) Laufende Leistungen. Betrieb, Pflege und Betreuung beginnen mit der Freischaltung und laufen auf unbestimmte Zeit. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Einzelangebot; ist dort nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei fortgesetztem Verstoß gegen § 7 sowie im Fall des § 9 Abs. 1.
(3) Herausgabe bei Vertragsende. Bei Beendigung übergibt der Anbieter dem Kunden auf dessen Anforderung in Textform innerhalb angemessener Frist: die Dateien der Website in der zuletzt veröffentlichten Fassung (Auszeichnungssprache, Formatvorlagen, Skripte, Medien, Textinhalte) in einem gängigen Format, eine Übersicht der eingesetzten Bestandteile Dritter nach § 15 Abs. 4 sowie die für die Umstellung der Domain erforderlichen Angaben (§ 12 Abs. 4).
(4) Löschung. Nach Beendigung des Vertrages löscht der Anbieter die Website und die zugehörigen Sicherungen; auf Verlangen des Kunden in Textform löscht er früher. Die Löschung erfolgt nicht, solange eine Anforderung nach Absatz 3 offen ist.
(5) Weiterbetrieb bei einem Dritten. Der Anbieter wirkt an einer Umstellung auf einen vom Kunden benannten Anbieter mit. Über die Herausgabe nach Absatz 3 hinausgehende Unterstützung wird nach Aufwand abgerechnet.
§ 18 Mängelansprüche und Haftung
(1) Für die Erstellung gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts, für Betrieb und Pflege die Vorschriften über Dauerschuldverhältnisse. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit die Vorschrift Anwendung findet.
(2) Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar (betroffene Seite, Gerät, Browser, Zeitpunkt, Schritte zur Wiederholung).
(3) Kein Mangel ist insbesondere: das Ausbleiben eines bestimmten Suchergebnisses, Besucheraufkommens oder Anfragevolumens (§ 14 Abs. 1); eine Beeinträchtigung, die auf Änderungen bei Suchmaschinenbetreibern, bei Browserherstellern oder an fremden eingebundenen Diensten beruht; eine Beeinträchtigung, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, von ihm veranlassten Änderungen oder von ihm beauftragten Dritten beruht; eine Abweichung der Darstellung in Browsern oder auf Geräten, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr vom jeweiligen Hersteller unterstützt werden.
(4) Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 19 Datenschutz
(1) Rollen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher der Kundenwebsite ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten im Rahmen des Betriebs — insbesondere Server-Protokolle und Formularübermittlungen — im Auftrag des Kunden.
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag. Vor dem Beginn des Betriebs schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO über die Website-Leistung. Der für die Software Umzo geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag erfasst diese Leistung nicht.
(3) Eigene Verarbeitung des Anbieters. Für die Anbahnung, Abwicklung und Abrechnung des Vertrages ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; es gilt seine Datenschutzerklärung.
(4) Hinweistexte gegenüber Besuchern erstellt der Kunde (§ 5). Der Anbieter stellt ihm auf Anforderung eine Aufstellung der technischen Verarbeitungen der Website zur Verfügung: welche Daten anfallen, zu welchem Zweck sie technisch erforderlich sind, wie lange sie gespeichert werden und welche Dienstleister eingesetzt werden. Diese Aufstellung enthält keine rechtliche Bewertung.
§ 20 Referenznennung
(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen, Kennzeichen und einer Abbildung der erstellten Website als Referenz nennen — auf ihrer Website, in Angeboten und in Werbemitteln — nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
(2) Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Nach dem Widerruf entfernt der Anbieter die Nennung unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, aus den von ihm betriebenen Flächen; auf bereits verbreitete gedruckte Werbemittel erstreckt sich die Pflicht nicht.
(3) Der Kunde darf auf die Zusammenarbeit hinweisen.
§ 21 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Jede Fassung dieser Bedingungen trägt eine Fassungsbezeichnung. Die jeweils gültige Fassung ist unter umzo.cloud/webseitenbedingungen abrufbar; frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage in Textform bereit.
(2) Der Anbieter kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, geänderte Rechtsprechung oder geänderte Leistungen. Er kündigt Änderungen in Textform an. Eine geänderte Fassung wird für einen bestehenden Vertrag erst mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden wirksam; eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet nicht statt. Bis zur Zustimmung gilt die zuletzt zugestimmte Fassung fort.
(3) Fassungsbezeichnung, Zeitpunkt und zustimmende Person werden dokumentiert.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Mitgeltende Dokumente
- Einzelangebot des Anbieters nebst Anlagen — verbindlicher Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Fristen
- Leistungsübersicht Website & SEO (nachrangig, § 1 Abs. 6)
- SaaS-AGB für die Software Umzo (§ 1 Abs. 2, dort § 15)
- Auftragsverarbeitungsvertrag zur Software (§ 13 Abs. 1) — für die Website-Leistung wird ein eigener Vertrag geschlossen (§ 19 Abs. 2)
- Datenschutzerklärung und Impressum des Anbieters
Fassung 2026-09 · ChinqDev, Inhaber Veljko Lazovic, Ostring 7, 63110 Rodgau